Beglaubigung
Die Beglaubigung ist eine Bestätigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder einer Kopie durch einen öffentlichen Notar.
Wir beglaubigen für Sie:
– Unterschriften
– Kopien (Statuten, Reglemente, etc.)
– Ausweisdokumente (Reisepass, Identitätskarte, Fahrausweis, etc.)
– Abschriften, z.B. von Webseiten
– Registerauszüge
– Fotografien
– Sicherung des Datums
– Vollmacht für Fahrt mit fremdem Auto
– Formular zur Ermächtigung einer Drittperson für die Reise mit Ihrem Kind
– Übersetzungen
Die Beglaubigungen unseres Notariats sind in der gesamten Schweiz und im Ausland gültig. Beglaubigungen fürs Ausland erfordern jedoch eine Überbeglaubigung (Legalisation) oder Apostille. Gerne unterstützen wir Sie.