Beurkundung
Für zahlreiche Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber den Beizug eines Notars und somit die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. So zum Beispiel für die Gründung von Gesellschaften, die Erstellung von Ehe- und Erbverträgen, das Abfassen eines Vorsorgeauftrags, den Abschluss einer Bürgschaft oder die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung.
Es spielt keine Rolle in welchem Kanton Sie wohnen oder Ihr Unternehmen ansässig ist. Die Beurkundungen unseres Notariats sind in der gesamten Schweiz und im Ausland gültig.
Welche Beurkundungen benötigen Sie?
Die Gründung einer AG oder GmbH oder die Errichtung einer Stiftung bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Wir erstellen für Sie alle dafür notwendigen Unterlagen (Gründungsurkunde, Statuten, Sacheinlageverträge, Gründungsbericht, Handelsregisteranmeldung, Erklärungen etc.) und nehmen die Beurkundung anschliessend gleich selber vor.
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Als öffentliche Notare des Kantons St.Gallen können wir für Sie sämtliche gesellschaftsrechtlichen Vorgänge beurkunden:
– Statutenänderungen
– Sitzverlegung
– Umfirmierung
– Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
– Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung)
– Auflösung, Liquidation
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– Statutenänderungen
– Sitzverlegung
– Umfirmierung
– Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
– Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung)
– Auflösung, Liquidation
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Mit einer ausgewogenen ehe- und erbvertraglichen Regelung sichern Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Risiken umfassend ab. Mit dem Ehevertrag bestimmen die Ehegatten, z.B. mit der Wahl eines bestimmen Güterstandes, Regeln für die Ehe. Dies betrifft insbesondere die finanziellen Auswirkungen im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners. Mit einem Erbvertrag werden verbindliche Absprachen für den Todesfall getroffen. Für eine optimale Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse im Todesfall wird ein kombinierter Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. So kann beispielsweise die Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten den Verbleib im eigenen Haus sicherstellen.
Wir beurkunden für Sie:
– Eheverträge
– Vermögensverträge nach Partnerschaftsgesetz
– Begründung eines neuen Güterstandes (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft)
– Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testament)
– Erbverträge
– Erbverzichtsverträge
– Erbeinsetzung, Erbauskauf
– Vermächtnisse
– Teilungsvorschriften
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Wir beurkunden für Sie:
– Eheverträge
– Vermögensverträge nach Partnerschaftsgesetz
– Begründung eines neuen Güterstandes (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft)
– Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testament)
– Erbverträge
– Erbverzichtsverträge
– Erbeinsetzung, Erbauskauf
– Vermächtnisse
– Teilungsvorschriften
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Wer infolge eines Unfalls, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann, wird urteilsunfähig und ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann rechtzeitig eine nahestehende Person mit der Erledigung der notwendigen Angelegenheiten betraut werden. Damit bleiben Handlungsoptionen und Flexibilität erhalten. Mit einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag können zudem Massnahmen der KESB vermieden werden, welche meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind.
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Weiter beurkunden wir für Sie:
– Bürgschaft
– Vollstreckbare öffentliche Urkunde
– Willenserklärungen
– Eidesstattliche Erklärungen
– Affidavits
– Verträge nach deutschem Recht (z.B. Übertragung von GmbH-Anteilen, Erbvertrag etc.)
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– Bürgschaft
– Vollstreckbare öffentliche Urkunde
– Willenserklärungen
– Eidesstattliche Erklärungen
– Affidavits
– Verträge nach deutschem Recht (z.B. Übertragung von GmbH-Anteilen, Erbvertrag etc.)
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